NOTAR
Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa hat mich mit Wirkung vom 8. September 2010 zum Notar in Leipzig bestellt. Als Amtsnachfolger von Herrn Notar a. D. Dr. jur. Friedrich Jung-Heiliger wurde mir die Verwahrung der Urkunden, Akten und Bücher der Notarstelle übertragen. Sehr gerne stehe ich Ihnen zu allen laufenden und bereits abgeschlossenen Vorgängen des Notariats sowie für neue Beurkundungen zur Verfügung.
Zuletzt leitete ich bei der Ländernotarkasse A.d.ö.R. in Leipzig die Ausbildungsabteilung und war zugleich Schriftleiter der von dieser Standesorganisation herausgegebenen Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis – NotBZ. In der Zeit seit meiner Bestellung zum Notarassessor in Sachsen im Jahr 1998 habe ich auf allen Gebieten der notariellen Tätigkeit breite Erfahrung und spezifische Kenntnisse erworben. Ich war in verschiedenen Notariaten tätig, habe vielfach Notarvertretungen von sächsischen Notarinnen und Notaren wahrgenommen und war insbesondere über Jahre als ständiger Vertreter eines Leipziger Notars amtlich bestellt. Nicht zuletzt wurden mir auch zahlreiche Notariatsverwaltungen in verschiedenen Städten Sachsens übertragen. Beurkundungen nehme ich auch in englischer Sprache vor.
Die akademischen Grundlagen für meine jetzige Tätigkeit habe ich durch das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München gelegt und dieses dort auch mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Den Referendardienst habe ich anschließend in Berlin absolviert und dort auch das Zweite Juristische Staatexamen abgelegt.
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Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Unparteiisch. Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Verschwiegen. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
Modern. Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
Sicher. Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.